Die Beratung erfolgt mit ärztlicher Zuweisung /Verordnung /Notwendigkeitsbescheinigung und dient der Linderung der ernährungsabhängigen Beschwerden, z. B. bei:
- Übergewicht / Adipositas – bei Kindern / Jugendlichen und bei Erwachsenen
- Fettstoffwechselstörungen
- Diabetes mellitus
- Hypertonie, Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Magen – Darm – Beschwerden
- Lebensmittelbezogene Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten (Fruktose, Laktose etc.)
- Ess-Störungen
- Weitere auf Anfrage
Nachstehend finden Sie Unterlagen, mit Hilfe derer Sie den Zuschuss Ihrer Krankenkasse zur ernährungstherapeutischen Beratung beantragen können. In der Regel benötigen Sie den Kostenvoranschlag sowie eine ärztliche Verordnung. Für meine Unterlagen bringen Sie bitte die Beratungsvereinbarung ausgefüllt und gegengezeichnet sowie eine Kopie der ärztlichen Verordnung mit. Weitere Unterlagen, welche Sie vorab in Vorbereitung auf den ersten Beratungstermin bearbeiten sollten, finden Sie unter "Unterlagen zur Vorbereitung" - insbesondere das Anamneseprotokoll, Ernährungstagebuch, Bewegungstagebuch sowie die Angaben zum Lebensmittelverzehr.